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nach § 6 Teledienstleistungs-Gesetz (TDG):
Dieser Internetauftritt ist ein Dienstangebot
von: Reiseveranstalter Corfelios GmbH

Geschäftsführerin: Beatrix Schmahl
Handelsregister: HR 675 Mü/Freiburg
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE 213335698

Betriebshaftpflicht-Versicherung
Police-Nr.: H 20480/20481
Versicherungsschutz gilt Weltweit
 
Touristik Assekuranz Service GmbH
Versicherungsmakler
Waltther von Cromberg Platz 15
D - 60594  FRANKFURT
Tel.: 0049-(0)69-60508-0

  Reiseveranstalter 
Corfelios GmbH
Mittlerer Kirchweg 1
D-79410 Badenweiler
Telefon: +49-(0)7632-82 45 55
Fax: +49-(0)7632-82 45 65 

E-mail: info@corfelios.de
Webseite: http://www.ferienhaus-ferienhaeuser.de

Geschäftsführerung: Beatrix Schmahl
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV: Beatrix Schmahl


Reise- und Buchungsbedingungen

 

Stand 15.09.06


I. Abschluss des Reisevertrages


Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags an: an dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch maximal 14 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns gebunden. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihnen Ihre Anmeldung von uns schriftlich innerhalb von 10 Tagen bestätigt wurde.

II. Leistungen

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung sowie ergänzend aus der zugrunde liegenden Ausschreibung. Änderungen der Ausschreibung durch entsprechende Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten (vgl. Ziffer B XII.).


2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisekatalog beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Agenturen sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reise- Kataloges einschl. der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.


III. Zahlung des Reisepreises


1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs.3 BGB zu leisten.


2. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig.


3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises eingetreten, so besteht für Sie ohne Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung unserer Reiseleistungen.


4. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuch-ungsgebühren sind sofort fällig.


IV. Preisänderungen


1. Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Vertragsbe- stand teile aufgrund nicht von uns zu vertretenden Umstände erhöhen oder neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und -preise; Kerosinzuschläge, Abgaben, z.B. Hafen- oder Flughafengebühren. Solche Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.


2. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in Ziffer V.1. genannten Preisbestandteile seit Vertragsschluss und ihren Auswirkungen auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum Reisepreis addiert. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung im einzelnen zu belegen.


3. Wir sind verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.


4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% so gelten für Sie die nachfolgend in Ziffer ...... geregelten Rechte.


V. Rücktritt vor Reisebeginn


1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich unserer Generalagentur oder dem buchenden Reisebüro gegenüber erklärt werden.


2. Sie können als Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsent-schädigung die nebenstehende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:


Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%
Vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30%
Vom 14. bis 03. Tag vor Reiseantritt: 60%
ab 02. Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Benachrichtigung: 90%
46 Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung; an Wochen en den und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.


VI. Umbuchungen und Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers


1. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart nehmen wir bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 pro Person entgegen, Verfügbarkeit der gewünschten Leistung vorausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Umbuchung grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer VI. 2. genannten Bedingungen und nachfolgende Neuanmeldung erfolgen.


2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Vertragseintritt eines Dritten haften Sie gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


VII. Obliegenheiten bei mangelhafter Reise


1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft er bracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Auf wand erfordert.


2. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten an gemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Auf wen dun gen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein bei ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.


3. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.


4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertretung, deren Name und Kontaktadresse Sie in den Reiseunterlagen finden, zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.

 

 

VIII. Kündigung des Reisevertrags durch Sie oder uns


1. Wir können jederzeit den Reisevertrag kündigen, wenn Sie als Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht ab geholfen wird oder abgeholfen werden kann.


2. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag kündigen.


3. Unsere örtlichen Vertreter sind zum Kündigungsaus-spruch in den Fällen der Ziffer 1 und 2 bevollmächtigt.


4. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft er bracht und dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist je doch erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben und diese Frist ohne Abhilfe verstrichen ist. Wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird, oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist, bedarf es der Fristsetzung nicht.


5. Die sonstigen gegenseitigen Rechte und Pflichten in den obigen Kündigungsfällen ergeben sich aus dem Reisever-tragsgesetz und den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.


IX. Hinweis zu sportlichen Aktivitäten im Urlaub


Denken Sie an Ihre Sicherheit und minimieren Sie Risiken. Auch ohne besondere Aufforderung sollten Sie bei allen Aktivitäten auf dem Wasser eine Schwimmweste tragen und beim Mitsegeln den Weisungen des Schiffsführers unbedingt Folge leisten.


X. Unsere Haftung


1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den drei fachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit


a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich her beigeführt wurde oder


b) wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen sind.


2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadensersatz 
aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt. Bis € 4.100,00 haften wir jedoch unbeschränkt.


XI. Ausschlussfrist, Verjährung


1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter unserer unten angegebenen Adresse geltend machen. Diese Frist wird auch für evtl. vertragliche Ansprüche aufgrund Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt vereinbart. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der entsprech-enden Erklärung maßgebend. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.


2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.


XII. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung


Selbstverständlich kann die Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Website nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Einzelheiten der Reiseabwicklung anführen, auch Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen insoweit sind daher bis Vertragsschluss möglich und bleiben vorbehalten.


XIII. Versicherungen


Gegen Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) können Sie sich durch eine Reiserücktrittskostenversicherung schützen. Als weitere Versicherungen empfehlen wir Reisegepäck-, Reiseunfall-. Reisehaftpflicht-, Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland.


XIV. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen


1. Die Information über solche Bestimmungen Ihnen gegenüber bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie der Reiseteilnehmer nicht ausdrücklich bei der Buchung mitgeteilt hat.


2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten. Wir möchten Ihnen jedoch nahe legen, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. geänderte Umstände einstellen zu können.


3. Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.


XV. Gerichtsstand


Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche gegen Sie der Gerichts stand Tettnang vereinbart.


XVI. Sonstiges


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages ein schließlich dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


Ihre Post erreicht uns unter


Reiseveranstalter 
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Mittlerer Kirchweg 1
D-79410 Badenweiler
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Fax: +49-(0)7632-82 45 56 

E-mail: info@corfelios.de 

Email: info@ferienhaus-ferienhaeuser.de

Geschäftsführerin Beatrix Schmahl, HR-Nummer 300675, Amtsgericht Freiburg. USt.-ID.: DE 213 335 698


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